
Das Allgemeine Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen unter Privatpersonen. Zu diesen gehören auch die sog. juristischen Personen des Privatrechts (z.B. die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG) oder Personengesellschaften wie die KG bzw. oHG)
Insbesondere Vertragsrecht:
Durch Verträge können nahezu alle Lebenssachverhalte geregelt werden: Kaufverträge, Werkverträge, Darlehensverträge, Mietverträge oder Reiseverträge, Maklerverträge, Dienstverträge, Versicherungsverträge u.v.m.