
Das Recht, welches im Kern die Einreise und den Aufenthalt von Menschen regelt, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, insbesondere:
Das Asylrecht für politisch Verfolgte ist in Deutschland ein im Grundgesetz in dessen Artikel 16 a verankertes Grundrecht. Wessen Leben oder Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe einschließlich des Geschlechts oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist, genießt ein Recht auf Asyl.
Anspruchs- und Ermessenseinbürgerung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz.