Privates Baurecht
Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten. Der Schwerpunkt liegt bei den Beziehungen zwischen demjenigen, der ein Bauwerk in Auftrag gibt (Bauherr oder Auftraggeber) und den Beteiligten, welche das Bauwerk planen und ausführen (Auftragnehmer wie z. B. Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen und Handwerker). Insbesondere geht es hierbei um:
Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer beim BGB-Bauvertrag oder VOB/B-Bauvertrag:
- Ansprüche bei Baumängeln (Nachbesserung/Neuherstellung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz)
- Ansprüche bei Verletzung von Nebenpflichten
- Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung
Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber beim BGB-Bauvertrag oder VOB/B-Bauvertrag:
- Werklohnansprüche für abgeschlossene (Teil-) Leistungen, bei Änderungen, Zusatzaufträgen und auftragslos
- Vergütungsansprüche beim gekündigten Bauvertrag, bei Behinderung und bei höherer Gewalt