
Beratung und Verteidigung im Ermittlungs- und anschließenden Gerichtsverfahren (auch Strafbefehlsverfahren).
Es ist vorteilhaft, bereits im frühen Stadium des Verfahrens einen Strafverteidiger aufzusuchen.
Da dieser schon im Ermittlungsverfahren die Möglichkeit hat, auf das Verfahren einzuwirken, kann dem Betroffenen so eine bestmögliche Verteidigung gewährt werden.
In der Hauptverhandlung ist es die Aufgabe des Verteidigers, darauf zu achten, dass die Vorschriften der Strafprozessordnung eingehalten werden und dadurch ein faires Verfahren gewährleistet ist.